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Sicherheits­­konzepte

Sicherheit bei Veranstaltungen

Wir unterscheiden zwischen Veranstaltungsordnungsdiensttätigkeiten und Sicherheitsdiensttätigkeiten gem. §34a GewO.

Für beides haben wir die richtigen Leute – je nach Anforderung und Aufgabe.

Veranstaltungssicherheitsdienst

Die Tätigkeit von Sicherheitsunternehmen bei Veranstaltungen wird in die Bereiche Sicherheitsdienste bei Veranstaltungen und Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) unterteilt.

Während Sicherheitsdienstmitarbeiter bei Veranstaltungen den einschlägigen gewerberechtlichen Regelungen unterliegen, weil sie Sicherheitstätigkeiten wie Personenkontrollen im Einlassbereich oder Schutz von Künstlern oder Anlagen durchführen, erbringen Mitarbeiter im VOD reine Servicedienstleistungen wie Kartenabriss und Platzanweisung, Kontrollen von Akkreditierungen oder Freihalten von Flucht- und Rettungswegen ohne Wahrnehmung des Hausrechts. (Quelle BDSW)

Erfahrung

Das Schreiben von Sicherheitskonzepten ist Standard für Veranstaltungen in Versammlungsstätten ab 5.000 Besuchern und inzwischen auch für (Groß)Veranstaltungen, die auf öffentlichen Flächen stattfinden.

Wir bieten jahrzehntelange Erfahrung in Bezug auf die Umsetzung von Sicherheitskonzepten, können (und wollen) aber auch schon bei der Erstellung oder der Bewertung der Konzepte beraten.

Vorgehen

Der Veranstaltungs­ordnungsdienst ist diejenige Institution, die viele der im Konzept beschriebenen Maßnahmen umsetzen muss. Deshalb hilft eine frühzeitige Einbindung, Fehlplanungen und Schnittstellenverluste zu vermeiden und von Anfang an sinnvolle, aufeinander abgestimmte Maßnahmen zu implementieren.

Ob Flächenplanung, zeitliche Abläufe, Szenarienplanung oder Krisenkommunikation – aufgrund unserer fachlichen Expertise und unserer Erfahrung haben wir oftmals schon eine gute Idee, eine passende Lösung parat.

Ansatz

Unserer Ansatz zielt dabei von Anfang an auf eine interorganisationale Herangehensweise. Nur, wenn die Belange aller Beteiligten berücksichtigt sind, lassen sich sichere Veranstaltungen planen und umsetzen.

Die Kenntnis der Strukturen und Arbeitsweisen von Ordnungsämtern, Feuerwehr oder Polizei sind dabei genauso selbstverständliche Voraussetzung wie die Zusammenarbeit mit diesen (und anderen) Institutionen vor Ort.