Veranstaltungsordnungsdienst führt durch, wer als Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmens gemäß § 34a der Gewerbeordnung eine der folgenden Tätigkeiten im Rahmen einer Veranstaltung ohne die Übertragung des Hausrechts durch den jeweiligen Veranstalter durchführt und dabei nicht selbstständig handelt, sondern engmaschig durch einen Supervisor/Bereichsleiter geführt wird und nicht einer Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung bedarf.
Der Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) umfasst sind die folgenden Tätigkeiten:
- Kartenabriss und Platzanweisung
- Ansprache zum Freihalten von Gängen in Stuhlreihen oder Mundlöchern
- Kartenkontrollen an Zuschauer-Blöcken/Bereichen
- Kontrolle von Akkreditierungen (Zutrittsberechtigung ähnlich Ticket)
- Steuerung von Menschenströmen durch Information
- Zufahrtskontrollen auf Akkreditierung
- Räumungshelfer
- Mengenkontrolle der Bereiche
- Bergen von hilfsbedürftigen Personen
- Lenkung des ruhenden und fließenden Verkehrs auf dem Veranstaltungsgelände
- Freihalten von Flucht- und Rettungswegen